Wir führen DGUV-V3-Prüfungen (E-Check) für Unternehmen, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen durch. Die Prüfungen erfolgen fachgerecht, dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben – für mehr Sicherheit und Rechtssicherheit im Betrieb.
Unsere Leistungsmodule im Rahmen der DGUV Elektroprüfung:
- Prüfung von ortsveränderlichen Geräten
gemäß DIN VDE 0702 (ehem. DIN VDE 0701-0702)
Ortsveränderliche elektrische Geräte werden regelmäßig und normgerecht geprüft. So stellen wir die Sicherheit von Arbeitsmitteln wie Monitoren, Steckdosenleisten, Bohrmaschinen oder Kabeltrommeln sicher und erfüllen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3.
- Prüfung von ortsfesten Anlagen
gemäß DIN VDE 0105-100/A1
Ortsfeste elektrische Anlagen werden normgerecht geprüft, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb sicherzustellen. Die Prüfung dient der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Vermeidung von Ausfällen und Risiken.
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Prüfung von ortsfesten Maschinen
gemäß DIN VDE 0113-1 und DIN VDE 0105-100/A1
Ortsfeste Maschinen werden regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft. Die Prüfintervalle richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und dienen der Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 sowie einem sicheren und störungsfreien Betrieb.
- Prüfung von Schweißgeräten
gemäß der DIN VDE 0544-4
Aufgrund der großen Beanspruchung von ortsveränderlichen Lichtbogenschweißeinrichtungen müssen diese jährlich auf ihre elektrische Sicherheit überprüft werden. Zu den Lichtbogenschweißgeräten zählen zum Beispiel Elektroden-Schweißgeräte, MIG-Schutzgas-, MAG-Schutzgas- und WIG-Schutzgas-Schweißgeräte.
- Prüfung von Medizingeräten
gemäß der DIN VDE 0751-1
Da medizinisch genutzte Geräte meistens auf der Haut oder im menschlichen Körper zum Einsatz kommen, ist hier die elektrische Sicherheit besonders wichtig. Diese Schutzmaßnahmen werden der DGUV V3 einer regelmäßigen Prüfung unterzogen. Zu den Medizingeräten zählen unter anderem auch Pflegebetten und Fitnessgeräte.
- Prüfung von E-Ladestationen
gemäß der DIN VDE 0122-1 und DIN VDE 0105-100/A1
Elektrische Ladestationen (E-Ladesäulen) für Elektrofahrzeuge und die dazugehörigen Ladekabel sowie Anlagenteile zählen zu den elektrischen Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschrift 3 und müssen somit auch regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit überprüft werden.